Erstellen eines Sanierungsfahrplan für die Kanalsanierung nach Eigenkontrollverordnung
Nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg müssen Abwasseranlagen regelmäßig vom Betreiber geprüft werden. Diese Anforderung folgt aus dem Wasserhaushaltgesetz, dass den Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet diese jederzeit nach den anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Das Ziel ist, die drei Anforderungen an Abwasseranlagen Standsicherheit, Betriebssicherheit und Dichtheit dauerhaft zu gewährleisten. Sichtung des Bestands Als erster Schritt wird der Bestand gesichtet. Dazu gehören Bestandspläne, sowohl digital als auch in Papierform wenn nötig, vergangene Befahrungen, Sanierungen und weitere relevante Faktoren. Diese sind zum Beispiel Topographie, Siedlungsstruktur und die Erfassung vorhandener struktureller Problemstellen im System. ...
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